〉 Allgemeines Zivilrecht
〉 Mietrecht
〉 Vertragsrecht
〉 Verkehrsrecht
〉 Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
〉 Sonstige Rechtsgebiete
Allgemeines Zivilrecht
Meine Kanzlei istschwerpunktmäßig
ausgerichtet aufzivilrechtliche Tätigkeit
. Das Zivilrecht (oder Privatrecht) regelt die Rechtsverhältnisse von juristischen Personen (wie Gesellschaften) und natürlichen Personen untereinander. Es grenzt sich dadurch ab vom öffentlichen Recht, bei welchem auf zumindest einer Seite der Staat involviert ist.Unter
„Allgemeines Zivilrecht“
wird vor allem das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse zusammengefasst, etwa dasKauf- und Werkvertragsrecht
. Einzelne Bereiche des Zivilrechts werden als eigene Rechtsgebiete betrachtet, beispielsweise das Mietrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht.Mietrecht
Die Kanzlei vertrittVermieter
undMieter
. Einer der Schwerpunkte der Kanzlei Ansin ist das Mietrecht. Rechtsanwalt Ansin hat einenFachanwaltslehrgang
im Miet- und WEG-Recht absolviert und bildet sich regelmäßig weiter.Insbesondere:
– Überprüfung der
zulässigen Miethöhe
, z.B. Mietpreisbremse– Kündigungs- und Räumungsverfahren, z.B. Vertragspflichtverletzungen, Zahlungsrückstände oder Eigenbedarf
– Schadensersatzansprüche, z.B. aufgrund vorgetäuschten Eigenbedarfs
Vertragsrecht
Die Kanzlei Ansin vertrittVerbraucher und Unternehmen
.Übliche Themengebiete sind:
– Prüfung und Erstellung von Verträgen und AGB
– Wirksamkeit/Unwirksamkeit bestimmter Vertragsregelungen
– Anfechtung Rücktritt
– Auslegungsfragen
– Internetverträge
– Abofallen
– Telekommunikationsverträge
Verkehrsrecht
Auchverkehrsrechtliche Angelegenheiten
werden in der Kanzlei Ansin routinemäßig bearbeitet.Übliche Themengebiete sind:
– Schadensregulierung nach einem
Verkehrsunfall
– KFZ-Kaufverträge
–
Bußgeld- und Strafverfahren
– „Blitzer“-Angelegenheiten
Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
Das Schadensersatzrecht, auch Schadensrecht oder Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat.– Klärung der Haftungsfrage / Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens
– Sorgfältige Herausarbeitung der Schadensfolgen
Bei Schmerzensgeldansprüchen:
– Prüfung einschlägiger Gerichtsentscheidungen in allen zugänglichen Datenbanken
Beachtung der Funktionen des Schmerzensgeldes:
Ein Schmerzensgeld hat zunächst zwei Funktionen, nämlich die
Ausgleichsfunktion sowie die Genugtuungsfunktion
. Es soll einen angemessen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die vermögensrechtlicher Art sind und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat.Sonstige Rechtsgebiete
Gegebenenfalls übernimmt die Kanzlei Ansin auch ein Mandat in anderen Rechtsgebieten:– Arbeitsrecht
– Strafrecht
– Bußgeldrecht
– Erbrecht
– Versicherungsrecht
– Scheidungsrecht