Rechtsgebiete






Allgemeines Zivilrecht

Meine Kanzlei ist

schwerpunktmäßig

ausgerichtet auf

zivilrechtliche Tätigkeit

. Das Zivilrecht (oder Privatrecht) regelt die Rechtsverhältnisse von juristischen Personen (wie Gesellschaften) und natürlichen Personen untereinander. Es grenzt sich dadurch ab vom öffentlichen Recht, bei welchem auf zumindest einer Seite der Staat involviert ist.

Unter

„Allgemeines Zivilrecht“

wird vor allem das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse zusammengefasst, etwa das

Kauf- und Werkvertragsrecht

. Einzelne Bereiche des Zivilrechts werden als eigene Rechtsgebiete betrachtet, beispielsweise das Mietrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht.



Mietrecht

Die Kanzlei vertritt

Vermieter

und

Mieter

. Einer der Schwerpunkte der Kanzlei Ansin ist das Mietrecht. Rechtsanwalt Ansin hat einen

Fachanwaltslehrgang

im Miet- und WEG-Recht absolviert und bildet sich regelmäßig weiter.

Insbesondere:
– Überprüfung der

zulässigen Miethöhe

, z.B. Mietpreisbremse
– Kündigungs- und Räumungsverfahren, z.B. Vertragspflichtverletzungen, Zahlungsrückstände oder Eigenbedarf
– Schadensersatzansprüche, z.B. aufgrund vorgetäuschten Eigenbedarfs



Vertragsrecht

Die Kanzlei Ansin vertritt

Verbraucher und Unternehmen

.

Übliche Themengebiete sind:


– Prüfung und Erstellung von Verträgen und AGB
– Wirksamkeit/Unwirksamkeit bestimmter Vertragsregelungen
– Anfechtung Rücktritt
– Auslegungsfragen
– Internetverträge
– Abofallen
– Telekommunikationsverträge



Verkehrsrecht

Auch

verkehrsrechtliche Angelegenheiten

werden in der Kanzlei Ansin routinemäßig bearbeitet.

Übliche Themengebiete sind:


– Schadensregulierung nach einem

Verkehrsunfall


– KFZ-Kaufverträge

Bußgeld- und Strafverfahren


– „Blitzer“-Angelegenheiten



Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht

Das Schadensersatzrecht, auch Schadensrecht oder Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat.

– Klärung der Haftungsfrage / Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens
– Sorgfältige Herausarbeitung der Schadensfolgen

Bei Schmerzensgeldansprüchen:


– Prüfung einschlägiger Gerichtsentscheidungen in allen zugänglichen Datenbanken

Beachtung der Funktionen des Schmerzensgeldes:


Ein Schmerzensgeld hat zunächst zwei Funktionen, nämlich die

Ausgleichsfunktion sowie die Genugtuungsfunktion

. Es soll einen angemessen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die vermögensrechtlicher Art sind und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat.



Sonstige Rechtsgebiete

Gegebenenfalls übernimmt die Kanzlei Ansin auch ein Mandat in anderen Rechtsgebieten:

– Arbeitsrecht
– Strafrecht
– Bußgeldrecht
– Erbrecht
– Versicherungsrecht
– Scheidungsrecht

Kompetent. Engagiert. Menschlich.

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Graefestraße 76, 10967 Berlin

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