Philosophie
Auf vielen Anwaltsseiten liest man unter der Kanzleiphilosophie solcheProfilaussagen
wie: "Wir bieten eine gründliche und kompetente Beratung, haben ein offenes Ohr für unsere Mandanten, stehen mit Rat und Tat und persönlicher Einsatzbereitschaft zur Seite und bemühen uns um wirtschaftliche und zielführende Problemlösungen. So kostengünstig wie möglich für unsere Mandanten, deren Interessen immer im Mittelpunkt stehen …"Das und mehr sind branchenübliche Aussagen, für mich sind das Selbstverständlichkeiten.
Aus meiner Sicht zeichnet einen guten Anwalt Folgendes aus:
Grundvoraussetzungen sind gute Rechtskenntnisse
, Argumentationsstärke und Verhandlungsgeschick.Ein guter Anwalt denkt nicht als Erstes an eigene wirtschaftlichen Interessen. Die erste Frage ist immer:
Wie kann ich helfen?
Und erst dann beschäftigt sich eine guter Anwalt mit der Frage, welche Kosten diese Hilfe verursacht. Insgesamt sucht er dasbestmögliche Ergebnis
für seinen Auftraggeber, und nicht für sich selbst.Ein guter Anwalt sagt Ihnen ehrlich, dass sich die Einschaltung eines Anwalts wirtschaftlich nicht lohnt, selbst wenn ihm dadurch ein Auftrag verloren geht. Ein guter Anwalt rät Ihnen
nicht zu einem Vergleich
, nur um dadurch mehr zu verdienen.Ein guter Anwalt ist
kritisch
. Er glaubt nicht jede Einschätzung seines Auftraggebers. Er sammelt Beweise, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Er liest und versteht die Urteile, die er zitiert, nicht lediglich die Überschriften.Rechtsanwalt Frederic Ansin
04 / 2013Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltkurses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
01 / 2011
Kanzleigründung
2005 – 2010
Freie Mitarbeit als Rechtsanwalt in verschiedenen Berliner Kanzleien
06 / 2005
Zulassung als Rechtsanwalt
05 / 2002 – 05 / 2004
Referendariat in Berlin / Brandenburg, Zweite juristische Staatsprüfung
10 / 1995 – 09 / 2001
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam, Erste juristische Staatsprüfung mit Auszeichnung (Prädikat)
06 / 1995
Abitur in Bad Homburg v. d. Höhe (1,6)