Gebühren

Die erste Kontaktaufnahme, die telefonische, die

Online-Anfrage

oder die persönliche Vorinformation ist selbstverständlich

kostenlos

. In aller Regel richtet sich die Höhe der Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG, in der jeweils aktuellen Fassung. Eine niedrigere Gebühr darf ein Anwalt

nicht

vereinbaren, wohl aber eine höhere bei ausdrücklicher Vereinbarung im Mandatsverhältnis. Die Vereinbarung einer

Ratenzahlung

bei Zahlungsschwierigkeiten ist zulässig.

Erstberatung

Auch bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach dem RVG zu berechnen. Meist wird hier eine Beratungsgebühr anfallen. Die tatsächliche Gebührenhöhe muss sich nach der Bedeutung und Schwierigkeit richten. Die Höchstgebühr für eine Erstberatung beträgt für Privatpersonen (Verbraucher) 190,00 €. Die Erstberatung umfasst die Sichtung Ihrer Unterlagen, sowie ein

ausführliches Beratungsgespräch.



Rechtschutzversicherung

Sollten Sie eine

Rechtsschutzversicherung

haben, bezahlt normalerweise diese Versicherung die Erstberatung. Hierzu rufen Sie kurz Ihre Versicherung an und fragen Sie, ob die Kosten für Ihr konkretes Problem von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Sie erhalten eine

Schadensnummer

oder eine schriftliche Bestätigung, dass Ihre Versicherung die Kosten der Erstberatung bei einem Rechtsanwalt übernimmt. Diese Schadensnummer und die Versicherungsnummer mit den Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung geben Sie mir und ich kann meine Kosten der Erstberatung dann direkt mit der Versicherung abrechnen.

Kompetent. Engagiert. Menschlich.

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(030) 53 15 65 60


Graefestraße 76, 10967 Berlin

Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt. Je präziser Sie Ihr Anliegen schildern, desto genauer kann zu anfallenden Kosten Auskunft gegeben werden. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage binnen 24 h zu beantworten. In dringenden Fällen empfiehlt sich jedoch ein Anruf.

Hinweis: Mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten zur Beantwortung Ihres Anliegens erklären Sie sich einverstanden.