Online-Anfrage
oder die persönliche Vorinformation ist selbstverständlichkostenlos
. In aller Regel richtet sich die Höhe der Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG, in der jeweils aktuellen Fassung. Eine niedrigere Gebühr darf ein Anwaltnicht
vereinbaren, wohl aber eine höhere bei ausdrücklicher Vereinbarung im Mandatsverhältnis. Die Vereinbarung einerRatenzahlung
bei Zahlungsschwierigkeiten ist zulässig.Erstberatung
Auch bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach dem RVG zu berechnen. Meist wird hier eine Beratungsgebühr anfallen. Die tatsächliche Gebührenhöhe muss sich nach der Bedeutung und Schwierigkeit richten. Die Höchstgebühr für eine Erstberatung beträgt für Privatpersonen (Verbraucher) 190,00 €. Die Erstberatung umfasst die Sichtung Ihrer Unterlagen, sowie einausführliches Beratungsgespräch.
Rechtschutzversicherung
Sollten Sie eineRechtsschutzversicherung
haben, bezahlt normalerweise diese Versicherung die Erstberatung. Hierzu rufen Sie kurz Ihre Versicherung an und fragen Sie, ob die Kosten für Ihr konkretes Problem von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Sie erhalten eineSchadensnummer
oder eine schriftliche Bestätigung, dass Ihre Versicherung die Kosten der Erstberatung bei einem Rechtsanwalt übernimmt. Diese Schadensnummer und die Versicherungsnummer mit den Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung geben Sie mir und ich kann meine Kosten der Erstberatung dann direkt mit der Versicherung abrechnen.